Page 5 - Schimmel in wohnräumen
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Kat.     Schadens-         Grobe Beurteilung  Empfehlungen für Mieter
                   merkmale          von baulichem
                                     Schaden und
                                     Gesundheitsrisiko
          1        Oberflächlicher   Die Situation ist    –  Melden Sie das Feuchte- und Schimmelproblem umgehend

                                                         ihrem Vermieter oder Verwalter. Sie könnten ansonsten für
                                     im Sinne der Ge-
                   Schimmelbewuchs
                   oder Stockflecken
                                     inakzeptabel.
                                                         beschreibt oder fotografiert man den Schaden und ver-
                   an einer Stelle,    sundheitsvorsorge   Folgeschäden haftbar gemacht werden. Am besten
                   nur in einem Raum:                    schickt den Brief per Einschreiben. Für weitere Abklärungen
                   –  bei vereinzeltem   Bauphysikalisch ist   ist der Vermieter oder Verwalter zuständig.
                     Bewuchs bis     die Situation wenig   –  Entfeuchtungsgeräte keinesfalls vor der Schimmelbeseiti-
                     0.5 m           problematisch, der   gung in Betrieb nehmen.
                         2
                     (d. h. 70 × 70 cm)   Zustand kann sich   –  Lüften Sie häufig.
                   –  bei dichtem    aber verschlechtern. –  Gefährdete Personen* sollen bezüglich des Schimmels und der
                     Bewuchs bis                         bevorstehenden Sanierung mit ihrem Arzt Kontakt aufnehmen.
                     100 cm                            Empfehlungen für Vermieter / Besitzer
                           2
                     (d. h. 10 ×10 cm)
                                                       Sorgen Sie für eine fachgerechte Sanierung. Dazu gehört:
                   Hinweise, die auf                   –  Die Ursache für die erhöhte Feuchtigkeit und somit auch
                   ein grösseres                         für das Schimmelwachstum klären und beheben (lassen)
                   Problem hindeuten                     oder zumindest Verbesserungsmassnahmen ergreifen
                   könnten, sind nicht                   (Info zu Schadensabklärung s. unter Adressen).
                   vorhanden.                          –  Den Schimmelbewuchs vollständig entfernen und feuchte,
                                                         gereinigte Materialien trocknen.
                                                       Man beachte dabei Folgendes:
                                                       –  Keine Eigensanierung beim Aufenthalt gefährdeter
                                                         Personen*. Veranlassen Sie in diesem Fall eine fachgerechte
                                                         Sanierung (Info s. Adressen).
                                                       –  Ansonsten Schimmel entweder gemäss Broschüre «Vorsicht
                                                         Schimmel» selbst entfernen oder durch einen handwerkli-
                                                         chen Betrieb vollständig und fachgerecht beseitigen lassen
                                                         (Info zu Sanierung s. Adressen).
                                                       –  Entfeuchtungsgeräte keinesfalls vor der Schimmelbeseiti-
                                                         gung in Betrieb nehmen.
                                                       *  Gefährdete Personen: Patienten mit Cystischer Fibrose (CF) und schwe-
                                                         rem allergischem Asthma, sowie insbesondere Patienten mit geschwäch-
                                                         tem Immunsystem wie Transplantations-, AIDS- und Krebspatienten









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