Page 9 - Schimmel in wohnräumen
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BEISPIELE
Im Haus, das Doris und ihr Mann
gemietet haben, sind einige Wände
feucht und Schimmelbewuchs tritt auf.
«Ich möchte gern die Luft im Haus
messen und ein Gutachten über den
Zustand der Wände erstellen lassen.
Wohin kann ich mich wenden?»,
schreibt sie ans BAG.
Als Erstes müssen sich Doris und ihr
Mann an den Vermieter wenden und
diesem das Feuchte- und Schimmelpro-
blem melden. Dafür reicht eine schriftliche
Beschreibung des Schadens oder eine
Fotografie. Die Verantwortung für die
Sanierung liegt dann beim Vermieter.
Gutachten und Raumluftmessungen sind
hier unnötig. Die Messungen würden
Doris nur bestätigen, was ohnehin schon
sichtbar ist: Schimmelbewuchs, der aus
Gründen der Gesundheitsvorsorge
entfernt werden soll.
Ralf und der Vermieter seiner Wohnung
sind sich nicht einig, weshalb in zwei
Zimmerecken Schimmel wächst. Ralf
wendet sich ans BAG, um Bewegung in
die verfahrene Situation zu bringen.
Ralfs Vermieter sollte einen Fachmann
für Bauschäden und Bauphysik mit
der Ursachenklärung beauftragen. Denn
er muss die Ursachen kennen, um richtig
sanieren zu können. Falls sich Ralf und
sein Vermieter auch nach einer seriösen
Ursachenklärung nicht einigen, können
sie sich an die Schlichtungsbehörde
wenden. Das Verfahren ist kostenlos.
Im Vorfeld kann sich Ralf beim Mieterin-
nen- und Mieterverband und sein
Vermieter bei einem Hauseigentümerver-
band beraten lassen. Das BAG hingegen
kann Ralf nicht konkret helfen.