Page 9 - Schimmel in wohnräumen
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BEISPIELE



                                                                         Im Haus, das Doris und ihr Mann
                                                                         gemietet haben, sind einige Wände
                                                                         feucht und Schimmelbewuchs tritt auf.
                                                                         «Ich möchte gern die Luft im Haus
                                                                         messen und ein Gutachten über den
                                                                         Zustand der Wände erstellen lassen.
                                                                         Wohin kann ich mich wenden?»,
                                                                         schreibt sie ans BAG.

                                                                         Als Erstes müssen sich Doris und ihr
                                                                         Mann an den Vermieter wenden und
                                                                         diesem das Feuchte- und Schimmelpro-
                                                                         blem melden. Dafür reicht eine schriftliche
                                                                         Beschreibung des Schadens oder eine
                                                                         Fotografie. Die Verantwortung für die
                                                                         Sanierung liegt dann beim Vermieter.
                                                                         Gutachten und Raumluftmessungen sind
                                                                         hier unnötig. Die Messungen würden
                                                                         Doris nur bestätigen, was ohnehin schon
                                                                         sichtbar ist: Schimmelbewuchs, der aus
                                                                         Gründen der Gesundheitsvorsorge
                                                                         entfernt werden soll.





                                                                         Ralf und der Vermieter seiner Wohnung
                                                                         sind sich nicht einig, weshalb in zwei
                                                                         Zimmerecken Schimmel wächst. Ralf
                                                                         wendet sich ans BAG, um Bewegung in
                                                                         die verfahrene Situation zu bringen.

                                                                         Ralfs Vermieter sollte einen Fachmann
                                                                         für Bauschäden und Bauphysik mit
                                                                         der Ursachenklärung beauftragen. Denn
                                                                         er muss die Ursachen kennen, um richtig
                                                                         sanieren zu können. Falls sich Ralf und
                                                                         sein Vermieter auch nach einer seriösen
                                                                         Ursachenklärung nicht einigen, können
                                                                         sie sich an die Schlichtungsbehörde
                                                                         wenden. Das Verfahren ist kostenlos.
                                                                         Im Vorfeld kann sich Ralf beim Mieterin-
                                                                         nen- und Mieterverband und sein
                                                                         Vermieter bei einem Hauseigentümerver-
                                                                         band beraten lassen. Das BAG hingegen
                                                                         kann Ralf nicht konkret helfen.
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